Legal fliegen mit dem EU-Fernpiloten-Zeugnis

Fliege legal und europaweit mit dem EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2).

Letztes Jahr (2020) hatte ich meinen Drohnen-Führerschein nach §21d LuftVO bei der DPH Dronesperhour, eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle (DE.AST.035) absolviert. Die neue EU-Drohnen-Verordnung trat am 01.01.2021 in Kraft und wird für den Einsatz der meisten Drohnen benötigt (entweder Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpiloten-Zeugnis A2). Der Kompetenznachweis, welcher durch das LBA ausgestellt wird, ist unter anderem Voraussetzung für das Fernpiloten-Zeugnis (A2).

Seit Januar 2021 ist die DPH Dronesperhour erneut eine anerkannte Stelle (DE.PStF.003) und bietet den Aufbaukurs für das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) als Onlinekurs und Digitalkurs an. Ich kann euch diese Drohnenschule bestens empfehlen. Hier geht es direkt zur Seite: LINK*

Aktionsangebot: Aktuell nimmt man automatisch an einer Verlosung von einer Mavic Mini – Fly More Combo teil. Dazu muss bis zum 15.03.2021 der Online- oder Digitalkurs gekauft und die Prüfung bis zum 31.03.2021 abgelegt werden. Das ist doch mal ne coole Aktion, oder? 😉

 

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