Drohnenführerschein 2020

#DrohnenführerscheinErledigt!

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Update 12.07.2020: AKTION! 

Vorerst bis zum 19.07.2020 bietet die DPH Drohnenschule den Onlinekurs für 174€ (inkl. MwSt.) an! Schnellsein lohnt sich also 😉

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Mit den neuen gesetzlichen Richtlinien und den Anforderungen mancher Aufträge war mir bewusst, dass ich oft Einzelgenehmigungen benötige und daher nicht alle Aufträge abdecken kann.
Vor allem in meiner Umgebung, der schwäbischen Alb, sind viele Naturschutzgebiete – und hier ist ein generelles Flugverbot.
Um zukünftig Aufträge fliegen zu können, entschied ich mich, direkt den Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO zu machen. Demnach ist es mir auch möglich, mit der Drohne Sonderflüge, beispielsweise eine Übersteigung der Flughöhe von 100 m, Nachtflüge, etc. bei der Landesluftfahrtbehörde zu beantragen.

Welche Richtlinien besonders für Drohnenflieger zu beachten sind, erläutere ich in diesem Artikel. Weiterhin werde ich meine Erfahrung mit dem Drohnenführerschein-Onlinekurs mit euch teilen und gleich zeigen, wo genau ihr diesen als kostenlose Vorschau anschauen könnt.

Die Suche nach einer geeigneten Drohnenschule

Über Google informierte ich mich einige Tage lang, welche Drohnenschule den Führerschein anbietet und wie das Ganze ablaufen könnte. Aufgrund der Corona-Thematik gab es anstatt Präsenzkurse oft auch Onlinekurse, die mir sofort zusagten. Ich stieß dabei auf die DPH Drohnenschule in Berlin, die seit November 2017 eine der ersten, vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizierten, Stellen ist. www.dph-drohnenschule.de

Dabei ist der Prüfungstermin innerhalb von 2 Monaten ab Buchungsdatum frei wählbar. Das Besondere: “Lerne in deinem eigenen Tempo”. Durch leicht verständliche Animationen, Lernkarten, Lückentexte und ein von Experten zusammengestelltes Curriculum ist dieser Satz genau so auszuführen, wie er sich liest.

Welche Vorteile bietet die DPH Drohnenschule noch?

– Komplette Onlinevideos passend zum Skript
– Sehr gut aufbereitete und verständliche Folien
– Wiederholungen zu einzelnen Themen
– Gesamte Wiederholung zu Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Navigation
– Von jedem Gerät aus einfach einloggen und überall darauf zugreifen
– Offline Bonusinhalte aus Präsenzkurse
– Rund um die Uhr Support – natürlich aber nicht nachts um 3 Uhr 😉

Hier gibt es eine kostenlose Vorschau zum Drohnenführerschein!

Welche Nachteile gibt es?

Naja, ich konnte wirklich keine Nachteile erkennen. Selbst die Übungsaufgaben  sind unendlich wiederholbar.
Was im Online-Kurs natürlich etwas zu kurz kommt, sind die Gespräche und Diskussionen mit anderen Mitstreitern bzw. dem Lehrer. Kurz: Der direkte Austausch fehlt natürlich.
Sonst kann ich nur noch sagen, dass alles so lief, wie ich es mir gedacht habe.

Der Onlinekurs für den Kenntnisnachweis

Die kompletten Inhalte und Lernmaterialien sind nach der Anmeldung und Bezahlung verfügbar. Nun fängt die Zeit an, sich selbst durch das Kursmaterial durchzuarbeiten, die beliebig oft wiederholbar sind.
Das Skript gibt es als Download – geschickt um es auszudrucken, um besser lernen zu können.

Folgende Themen sind als Überpunkte gegliedert und prüfungsrelevant
– Luftrecht
– Meteorologie
– Flugbetrieb und Navigation

Um die Prüfung zu bestehen, muss in allen genannten Themen ein positives Ergebnis von mind. 75% erreicht werden. Fällt man aufgrund der Fehlerzahl in einem Themengebiet durch, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Es sind über 50 Mulitple-Choice-Fragen, die das Luftfahrt-Bundesamt vorgibt.

Leider habe ich die Multiple-Choice-Fragen zu leicht genommen und so kam es,   dass ich in meinem ersten Prüfungsdurchgang zwei Fehlerpunkte in einem Themengebiet hatte, sodass ich durchfiel.
Ich hatte aber Zeit, erneut einen kostenlosen Prüfungstermin festzulegen und konnte so, nach einer Woche, die Prüfung ein zweites Mal schreiben – dann mit 0 Fehlerpunkten. Hierbei sei angemerkt, dass die Nachschreibe-Prüfung (aus meiner Sicht) eine noch schwerere mit komplett anderen Fragen war.

Tipps zur Drohnenführerscheinprüfung

Ich möchte nachfolgend kurz aufzeigen, wie ich gelernt habe, vielleicht hilft es dem ein oder anderen. Ich habe mich durch jedes Themengebiet einmal durchgearbeitet. Danach las ich das passende Skript durch. 
Schließlich bin ich nach dem Karteikarten-Prinzip, allerdings ohne Karteikarten, alles durchgegangen: Ich habe mir zu jedem Themengebiet die wichtigsten Fragen mit den möglichen Antworten herausgeschrieben, um diese immer gezielt durchzugehen.
So vergingen einige Tage. Bereits beim Abschreiben blieb einiges im Kopf hängen, wobei das Luftrecht sich am schwersten erwies.
Hatte ich zwischendurch Fragen, konnte ich diese per Anruf oder Mail jederzeit stellen und erhielt sofort, bzw. per Rückruf meine Information.

Dann, am eigentlichen Prüfungstag muss ein gültiger Identitätsnachweis, ein allgemein polizeiliches Führungszeugnis sowie 2 Kameras (Laptop und Handy) bereit gehalten werden. Ich bekam einen Anruf per Skype von Christian, meinem Prüfer. Nach den rechtlichen Nachweisen und der Vorstellung des Prüfungsablaufs fing dann die Prüfung an. Obwohl meine eigenen 4 Wände der Prüfungsraum waren, war ich etwas aufgeregt.
60 Minuten für 53 Fragen hatte ich dann Zeit. Ich war innerhalb von 35 Minuten mit allen Fragen fertig. In Ruhe bin ich nochmals alle Fragen durchgegangen und habe mir besonders die Fragen, bei denen ich mir etwas vermerkt habe, noch mal angeschaut. Als ich schließlich den Button “Prüfung abschließen” angeklickt hatte, bekam ich innerhalb von ein paar Minuten direkt das Ergebnis mitgeteilt – leider war ich (wie oben bereits erwähnt) aufgrund von 2 Fehlerpunkten im Themengebiet Flugbetrieb und Navigation durchgefallen. Kein tolles Gefühl.
Eine Woche später konnte ich die Prüfung jedoch erneut antreten und habe mit 0 Fehlerpunkten bestanden.

Mein Ziel ist erreicht! Ich danke #Dronesperhour für die Möglichkeit, die Prüfung komplett online abzulegen und für die tolle Beantwortung meiner Fragen während dieser Zeit.
Wir sehen uns in 5 Jahren wieder – denn so lange gilt der Kenntnisnachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nach dieser Zeit muss die Prüfung wiederholt werden.

DPH Drohnenschule – Kenntnisnachweis*

 

Welche Richtlinien gelten für Drohnenpiloten?

Deutschland hat für den Drohnenführerschein zwei Gesetze nach §21d LuftVO und §21e LuftVO veranlasst. Dabei wird hauptsächlich zwischen dem Gewicht und dem gewerblichen Bereich unterschieden.
Wer seine Drohne im gewerblichen Bereich nutzen möchte und das Gewicht  >2 kg beträgt, benötigt nach aktuellem Stand Juli 2020 einen Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO. Für die Beantragung von Einzel- und Ausnahmegenehmigungen wird dieser ebenfalls benötigt. Für die meisten Hobby-Drohnenpiloten ist der Drohnenführerschein nach §21e LuftVO ausreichend. Eine weitere Änderung der Gesetze kommt höchstwahrscheinlich im Januar 2021 auf uns zu. Egal welchen Kenntnisnachweis man besitzt – man sollte auf jeden Fall einen besitzen und sich an die gesetzlichen Gegebenheiten halten.

Alles andere stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Beispielsweise wird für den Start auf einem fremden Grundstück eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer benötigt. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Das ist einigen Piloten leider oft nicht bewusst.

Kennzeichnungspflicht
Drohnen mit einem Startgewicht von >250 g müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden. Auf diesem müssen der Name und die Anschrift des Halters aufgeführt sein. Drei Anforderungen gibt es an die Plakette: Sie muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein. (Link: https://amzn.to/2DFgOtJ*)

Kenntnisnachweis
Für Drohnen mit einem Startgewicht von >2 kg wird ein Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO benötigt. (Link: DPH Drohnenschule – Onlinekurs*)

Einzelerlaubnis / Aufstiegserlaubnis
Für Drohnen mit einem Startgewicht von >5 kg wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Außerdem ist der Geltungsbereich zu beachten. In jedem Bundesland, in dem der Flug stattfindet, muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden.

Maximale Flughöhe
Die maximale Flughöhe beträgt im Luftraum G 100 m. Für Flüge über 100 m sowie in anderen Lufträumen, wird eine Einzelgenehmigung benötigt.

Mindestabstände
Bestimmte Gebiete erfordern die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 100 m. Das ist zum Beispiel bei Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen der Fall. Die Ausnahme hierfür wäre die 1:1 Regel. Dafür wird aber der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO sowie eine allgemeine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden benötigt.

Flugverbotszonen
Naturschutzgebiete sind Flugverbotszonen und dürfen nicht mehr überflogen werden.

Wohngebiete
Mit einer Drohne und einem Startgewicht von > 250 g dürfen Wohngrundstücke ebenfalls nicht mehr überflogen werden, es sei denn, die Flugroute ist unumgänglich. Nur dann darf die Drohne, die unter 2 kg wiegt, bei einer Mindestflughöhe von 30 m über Grund fliegen. Und das auch nur 30 Minuten täglich, 4x im Jahr. Dazu gehört ebenfalls eine Betriebserlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren.

Sichtweite
Die Sichtweite ist als jene Distanz definiert, innerhalb der ein Pilot das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel sehen und dessen Position eindeutig bestimmen kann. Praktisch entspricht das einer maximalen Entfernung von 100 m bis 250 m (je nach Größe des Luftfahrtgeräts). Ausgenommen natürlich Brillen und Kontaktlinsen.

FPV-Flüge (First-Person-View)
Der Betrieb mittels eines visuellen Ausgabegeräts (Videobrille) ist nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Betrieb findet unterhalb einer Höhe von 30 m statt, die Startmasse des Fluggeräts beträgt nicht mehr als 250 g oder eine Hilfsperson (Spotter), welche in ständigem Sichtkontakt zum UAS steht, beobachtet den Luftraum und informiert den Piloten bei auftretenden Gefahren sofort.

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