EU Drohnenführerschein

#EUDrohnenverordnung2021

Ab dem 01.01.2021 trat die neue EU Drohnenverordnung in Kraft. Ein Teil der neuen Gesetze sind die neuen EU-Drohnenführerscheine. Welche es davon nun gibt, was mit den “alten” Führerscheinen passiert und welche sonstigen wichtigen Informationen es noch gibt, lest ihr nachfolgend. Bleibt bis zum Ende des Artikels dran. Ihr lest dort meine persönliche Meinung zur Prüfung des neuen A1/A3 EU-Drohnenführerschein. Natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr!

Für meinen Beitrag vom 5. Juni 2020 gibt es eine Neuerung in Bezug auf den Drohnenführerschein und den Gewichtsklassen der Drohnen. Das Thema hat mich Anfangs ein wenig irritiert, weil ich ja schon den großen Drohnenführerschein nach §21d LuftVO erledigt hatte, der nicht gerade günstig war. Ich musste mich selbst um alle Infos kümmern, weil bis heute noch keine Antwort auf meine Mail vom LBA kam. Vielen Dank schonmal an die kompetente Beratung von der DPH Drohnenschule, bei der ich meinen Führerschein letztes Jahr erwarb. Um euch die ganze Arbeit zu ersparen, schreibe ich nun die wichtigsten Erkenntnisse, um weiterhin legal fliegen zu können.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat in der Allgemeinverfügung vom 18.12.2020 eine neue Übergangszeit / Übergangsfrist festgesetzt:

  • Die Registrierungspflicht für Drohnen-Piloten wird vom 31.12.2020 auf den 30.04.2021 verschoben.
  • Es wurde festgesetzt, dass die Drohnen-Piloten in diesem Übergangszeitraum mindestens das bisherige Drohnen-Kennzeichen auf der Drohne angebracht haben müssen. Dieses muss den kompletten Namen und die Adresse des Drohnen-Besitzers (UAS-Betreibers) beinhalten.

Die neue EU Drohnenverordnung, die zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird die seit 2017 gültige Drohnenverordnung ablösen. Das Ziel der neuen EU Drohnenverordnung ist, innerhalb der EU zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen und Gesetze bei Einsätzen von Drohnen zu vereinheitlichen. Davon ist auch der Drohnenführerschein betroffen, weshalb es zwei neue geben wird:

  • EU-Kompetenznachweis (ugs. als “kleiner EU-Drohnenführerschein” bezeichnet)
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis (ugs. als “großer EU-Drohnenführerschein” bezeichnet)

Der EU-Kompetenznachweis soll nun sicherstellen, dass ein Drohnenpilot die nötigen Grundkenntnisse im Betrieb einer Drohne sowie in der neuen EU-Drohnenverordnung hat. Um diesen zu erwerben, genügt ein einfaches Online-Training mit einem abschließenden Online-Test. Der Test selbst besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen. Um den Online-Test zu absolvieren, muss zuvor ein Online-Training abgeschlossen werden. Auch hier benötigt man mit 20 Multiple-Choice Fragen 75%, um für den Online-Test zugelassen zu werden.

Der Test wird direkt auf der Seite des Luftfahrt Bundesamt (LBA) durchgeführt und ist derzeit noch kostenlos. Also schnell beeilen und erledigen, denn der Kompetenznachweis A1/A3 soll bald schon auch Geld kosten. Unter dem folgenden Link kann das Informationsmaterial und das Online-Training mit anschließender Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) durchgeführt werden: https://lba-openuav.de/

Ihr müsst euch vorab als Drohnen-Pilot bzw. UAS-Betreiber registrieren: https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Dieser Test hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wieder aufgefrischt werden. So war es bisher mit meinem großen Drohnenführerschein.

 

Ich werde nun die wichtigste Frage beantworten: Wann wird ein EU-Drohnenführerschein benötigt? 

Es wird KEIN EU-Drohnenführerschein benötigt, wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt. Dies gilt sowohl für Bestandsdrohnen, als auch für alle klassifizierten Drohnen, die in der Klasse C0 (Drohnen < 250 Gramm) eingestuft sind. Die Klassifizierung gibt es derzeit noch nicht, wird aber bald für alle Hersteller Voraussetzung sein.

Es wird für Bestandsdrohnen, welche über 250 Gramm wiegen (C1 = Drohnen > 250 Gramm und < 900 Gramm), erforderlich sein, den kleinen EU-Drohnenführerschein zu besitzen. Bei Drohnen, die dabei die Grenze von 500 Gramm nicht überschreiten, genügt dieser kleine EU-Drohnenführerschein.

Bei Drohnen > 500 Gramm aber < 2 kg, wie in meinem Fall mit der MAVIC 2 Pro, genügt der kleine EU-Drohnenführerschein, wenn in der Kategorie OPEN A3 geflogen wird – also weit weg von Menschen und mit einem Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten.

Soll mit diesen Drohnen aber näher an Menschen oder Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten geflogen werden, so ist zusätzlich noch der große EU-Drohnenführerschein erforderlich.

Der große EU-Drohnenführerschein (auch EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt) ist erforderlich für alle Bestandsdrohnen ab einem Abfluggewicht > 500 Gramm, wenn diese in der Unterkategorie OPEN A2 betrieben werden – also näher an Menschen oder mit einem Abstand von weniger als 150 m zu Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebieten. Für Bestandsdrohnen gilt dann trotzdem ein Mindestabstand zu Menschen von 50 Metern.

Außerdem ist der große EU-Drohnenführerschein für zertifizierte Drohnen der Klasse C2 erforderlich, wenn diese auch in der Kategorie OPEN A2 anstatt OPEN A3 betrieben werden sollen. (C2 = Drohnen > 900 Gramm und < 4 kg). In diesem Fall darf die Drohne näher an Menschen (bis zu 30 Meter) betrieben werden. Besitzt die Drohne außerdem einen Langsam-Modus und ist dieser aktiviert, so darf sie sogar bis zu 5 Meter nah an Menschen heran fliegen.

Unter diesem Link geht es direkt zur LBA-Website und den FAQ über die neuen Fragen zum Betrieb über UAS ab dem 31.12.2020. https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html

 

In jedem Fall besteht für alle Drohnen Versicherungspflicht in Deutschland. Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie ich in meinem Beitrag vom Juli 2020 schon die Suche für euch abgenommen habe, welche die meiner Meinung nach beste und günstigste Drohnenversicherung ist, nenn ich nur noch einmal die wichtigsten Punkte: Link zum Beitrag: https://www.svenkleinfotografie.de/2020/07/07/drohnen-haftpflichtversicherung/ Link zu Helden.de: https://helden.de/drohnenhaftpflicht/ – für nur 39 € im Jahr. Kopiert den Code 1HI24 und startet direkt mit einem Monatsbeitrag weniger – 35,75 €!

 

Zuletzt lest ihr noch meine eigene Erfahrung / Zusammenfassung in Hinblick auf die neuen Gesetze und immer in Bezug auf meine Drohne DJI MAVIC 2 Pro und meinen großen Drohnenführerschein nach §21d LuftVO.

1.e-ID beantragen / registrieren unter https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator 

2.Den A1/A3 so schnell wie möglich absolvieren, da der derzeit noch kostenlos ist und bald etwas kosten wird. Ebenso die Selbsterklärung abgeben, hier gehts direkt zur PDF von der Webseite LBA: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B5_UAS/Erklaerung_Selbststudium.pdf;jsessionid=A0E8C70ABF3CB2C7E8D25E75DB0DADD1.live11294?__blob=publicationFile&v=1 (2) .

Ich habe, wie beschrieben, den großen Drohnenführerschein nach §21d LuftVO, durch den ich nun eine Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2022 habe, der mir den A2 gewährt. Nach Ablauf der Allgemeinverfügung kann dieser dann wohl problemlos verlängert werden, aber nur in Verbindung mit A3. Deshalb sind die Grundvoraussetzungen für den A2: Bestandene A1/A3 Prüfung und Selbsterklärung. Es wird nicht mehr zwischen privat und gewerblich unterschieden. Die DPH Drohnenschule ist eine zertifizierte Prüfstelle für den A2. Ich schreibe euch für weitere Infos bald dafür einen weiteren Beitrag.

Unter A3 mit der MAVIC 2 Pro zu fliegen, bedeutet nur Naturflüge, also kein Gewerbegebiet, Wohngebiete, … . Wohngebiete, Gewerbegebiete etc. darf ich ab dem 01.01.2023 nur noch mit dem A2 dann fliegen, ich muss diesen Nachweis also erneut machen. Der A2 ist vom Umfang kein Vergleich mehr mit meinem großen Drohnenführerschein. Dieser ist viel abgespeckter, es werden keine Behandlungen von allen Verboten gelehrt, … . Meinen Führerschein, den ich im Sommer 2020 erworben habe und der für 5 Jahre gültig ist, verliert nun schon 2022 seine Gültigkeit. Was mich dabei nervt ist, dass der A2 nichtmal annähernd laut Drohnenschule an das, was ich gelernt habe, ran kommt. 

Ich kann euch also abschließend noch sagen, dass der A1/A3 Nachweis wirklich nicht schwer ist. Da ich ein großes Wissen bereits besitze, dachte ich, dass ich leicht durch den Test komme, denn das Prinzip des A1/A3 basiert auf “Lernen, Trainieren, Prüfung absolvieren”. Den eigentlichen Test erreicht man erst durch mehrstufige Prozesse. Zuerst beginnt man mit dem Lernen (Online-Training), dass das Luftfahrtbundesamt (LBA) auf ca. 3 Stunden schätzt. Darin werden schriftlich und in Videolektionen die Inhalte der Prüfung aufbereitet. Anschließend muss ein Online-Test gemacht werden, um für die eigentliche Prüfung zugelassen zu werden. Ich übersprang also das Lernen und ging direkt zum ersten Test, weil ich ja schonmal intensiv die Themen gelernt hatte. Die 1. Frage dabei kam mir sofort unbekannt vor. Noch nie hatte ich diese gehört. Ich musste also eine Antwort raten und ging zur Frage 2 über. Es wurde direkt angezeigt, dass ich Frage 1 falsch beantwortet habe! Ich ging also einen Schritt zurück und korrigierte meine Antwort mit einem weiteren Versuch – und es war richtig. Warum diese Antwort richtig war, erfahre ich aber nicht. Ich klickte mich also durch die 20 Fragen, für die ich 30 Minuten Zeit hatte. Nach 10 Minuten gab ich den Test ab – ich hatte 100%. Warum? Weil ich auf falsch beantwortete Fragen immer zurückspringen und die richtige auswählen konnte. Nicht schlecht, oder?

Weil es bei dem Test schon kurz vor 0 Uhr war, entschied ich mich, einen Tag später die Prüfung zu machen. Die Maske für die Prüfung ist übrigens die gleiche, nur eben mit 40 Fragen und einer Zeit von 45 Minuten. Auch hier können bereits beantwortete Fragen ein zweites Mal aufgerufen und geändert werden. Ob das aber richtig war, erfahre ich nicht, weil kein Hinweis mehr kommt. Manche Fragen lassen sich mit gesundem Menschenverstand leicht beantworten, manche Fragen lassen sich mit dem Wissen vom ersten Test beantworten, manche Fragen weiß ich sofort aus meinem Wissen von der Prüfung des großen Drohnenführerscheines und manche Fragen lassen sich nur erraten. Deshalb war ich auch schon nach ca. 15 Minuten fertig und gab meine Prüfung ab. Das Ergebnis erschien sofort: 85% richtig, die Prüfung also bestanden. Wo die weiteren 15% geblieben sind, kann man nachträglich noch analysieren. Dafür war ich aber auch hier um ca. 23 Uhr zu müde. Das wichtigste: Ich konnte sofort meinen “Nachweis für Fernpiloten über den Abschluss eines Online-Lehrgangs” direkt herunterladen und ausdrucken. Einen Lehrgang, der in einer Gesamtzeit von insgesamt 1,5 Stunden absolviert wurde. 

Sicherer würde ich mich jetzt nicht fühlen, hätte ich nicht schonmal einen Drohnen-Führerschein gemacht. Mit so einer Prüfung und dem sofortigen Nachweis, der mit EASA-, LBA- sowie einem EU-Logo einen sehr offiziellen Eindruck macht und eine elegante Identifizierungsnummer besitzt, bin ich mir nicht so sicher, ob damit allen geholfen ist.

Scroll Up